Die Zollanmeldung muss seit jeher eine korrekte und aussagekräftige Warenbezeichnung enthalten. Die EZV stellt seit längerer Zeit fest, dass die Qualität dieser Angabe stetig abnimmt. Sollten die Zollstellen künftig ungenügende Warenbezeichnungen feststellen, so werden sie die Zollanmeldung zur Berichtigung zurückweisen.
Spedlogswiss – Korrekte und aussagekräftige Warenbezeichnung in der Zollanmeldung – Neu auch in Englisch möglich
Quellen:
– Spedlogswiss
– Eidgenössische Zollverwaltung EZV