Im Rahmen der Umsetzung der e-Government-Strategie des Bundes führt die Eidgenössische Zollverwaltung EZV am 1. März 2018 das Obligatorium für die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im Verzollungssystem e-dec ein.
Die Zollverwaltung hat mit der Umstellung der Veranlagungsverfügungen von Papier auf elektronische Veranlagungsverfügungen (eVV) begonnen. Die Tage der „alten Zollquittungen“ und Zollbordereaux, welche auf Sicherheitspapier gedruckt und per Post zugestellt wurden, sind damit gezählt. Der Zugriff auf die Veranlagungsverfügungen wird von einer Bring- zu einer Holschuld. Der Zeitpunkt des Obligatoriums für den elektronischen Bezug der eVV und elektronischen Bordereaux für alle ZAZ-Kontoinhaber ist noch offen (Zeithorizont 2013/2014).
Spedlogswiss – Umstellung auf eVV – elektronische Veranlagungsverfügung im Import
Kurzinfo der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV
Quellen:
– Spedlogswiss
– Eidgenössische Zollverwaltung EZV