Angepasstes Qualifikationsverfahren 2020
Der von der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) als Trägerin des kaufmännischen Berufes gestellten Antrag zum angepassten Qualifikationsverfahren wurde am 21. April 2020 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) definitiv bewilligt. Somit finden in diesem Jahr keine schriftlichen und mündlichen Prüfungen statt und die betriebliche Abschlussnote wird aus den Erfahrungsnoten (ALS+PE) generiert.
Die SKKAB hat weiter beantragt, für Repetentinnen und Repetenten reguläre Prüfungen durchzuführen, sobald es die Umstände erlauben.
Die Schlussbewertung der ALS erfolgt jeweils bis am 15. Mai des letzten Ausbildungsjahres über die Datenbank Lehrabschlussprüfung (DBLAP2). Damit die Lehrbetriebe die Schlussbewertung der ALS unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in der nötigen Qualität durchführen können, ist die Eingabe der Noten auch nach diesem Stichtag möglich; weitere Informationen dazu folgen auf www.dblap2.ch. Führen Sie somit die ALS regulär durch, so dass die betriebliche Schlussnote aus 8 Erfahrungsnoten resultiert werden kann. Zudem empfehle ich Ihnen, im Rahmen der ALS 6 ein fachliches Schlussgespräch zu führen, damit die Lernenden noch einmal ein Feedback zu ihrem betrieblichen Leistungsstand erhalten.
Weitere Informationen zum QV finden Sie jeweils auf der SKKAB-Homepage unter https://www.skkab.ch/aktuell/
Überbetriebliche Kurse SPEDLOGSWISS
Die Ausbildungsregionen haben im April mit dem Fernunterricht der vorgesehenen überbetrieblichen Kursen begonnen. Die Lernenden werden in Themen eingeführt, mit Aufgaben bestückt und erhalten ein Feedback zu den Fragestellungen.
Für einzelne Themenbereiche finden wir es jedoch sinnvoll, diese im Präsenzunterricht durchzuführen und planen diese Sequenzen ab August 2020 für die laufenden Jahrgänge. Somit stellen wir sicher, dass sämtliches, fehlendes üK-Fachwissen bis Ende 2020 nachgeschult wurde und die Lernenden somit ihre Lehre nahtlos weiterführen können.
Die Lernenden und Ausbildungsbetriebe erhalten das entsprechende üK-Programm von ihrer regionalen üK-Organisation.
Wir hoffen, dass wir möglich bald wieder zur «Ausbildungsnormalität» zurückkehren können und ich wünsche Ihnen in der Zwischenzeit alles Gute und vor allem gute Gesundheit!
Freundliche Grüsse
Thomas Suter
Stv. Direktor
Die Verbundpartner der Berufsbildung haben am 9. April 2020 eine Lösung für die Lehrabschlussprüfungen 2020 beschlossen. Sie ermöglicht den Lernenden, ihre Ausbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis bzw. Berufsattest abzuschliessen – trotz Corona-Krise. Pro berufliche Grundbildung wird schweizweit ein einheitliches Qualifikationsverfahren durchgeführt. Was bedeutet das für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ?
Ausgangslage
Gemäss Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ besteht das Qualifikationsverfahren aus einem betrieblichen und aus einem schulischen Teil mit jeweils verschiedenen Qualifikationsbereichen. In beiden Teilen machen die Erfahrungsnoten 50 Prozent aus.
Schulischer Teil der Abschlussprüfung
Beschluss der Verbundpartner: Es finden keine schulischen Prüfungen statt. Stattdessen zählen die Erfahrungsnoten.
Im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ wurden im Fach «Information/Kommunikation/Administration» sowie im E-Profil die zweite Fremdsprache bereits vor der Corona-Krise geprüft. Auch die Fachnote «Projekt-arbeiten» liegt vor. Diese Noten zählen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. In allen anderen Fächern zählen die Erfahrungsnoten.
Im Bereich der schulisch organisierten Grundbildung werden im konzentrierten Modell gemäss Artikel 28 der Bildungsverordnung (Modell 3+1) für Lernende am Ende des Langzeitpraktikums (d. h. am Ende der vierjährigen Ausbildung) alle vorliegenden Ergebnisse der schulischen Abschlussprüfungen aus dem Vorjahr übernommen.
Betrieblicher Teil der Abschlussprüfung
Beschluss der Verbundpartner: Zur Überprüfung der praktischen Arbeit beantragt jede Trägerschaft eine schweizweit einheitlich durchführbare Variante. Die Sicherstellung der Gesundheit und der Sicherheit aller Beteiligten hat höchste Priorität.
Der Vorstand der SKKAB hat beschlossen, im betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens auf mündliche und schriftliche Prüfungen zu verzichten und sich auf die betriebliche Erfahrungsnote abzustützen. Nur so kann im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ eine schweizweit einheitliche Durchführung sichergestellt werden, welche die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet.
Die betriebliche Erfahrungsnote setzt sich aus 6 Arbeits- und Lernsituationen (ALS), 2 Prozesseinheiten (PE) oder alternativ aus 2 Kompetenznachweisen aus den überbetrieblichen Kursen (ÜK-KN) zusammen.
Dabei werden praktische Fähigkeiten im Berufsalltag im Rahmen eines Arbeitsauftrags bzw. einer zu erbringenden Dienstleistung geprüft. Die Schlussbewertung der ALS erfolgt gemäss den Bestimmungen des Bildungsplans Kauffrau/Kaufmann EFZ jeweils bis am 15. Mai des letzten Ausbildungsjahres über die Datenbank Lehrabschlussprüfung (DBLAP2). Damit die Lehrbetriebe die Schlussbewertung der ALS unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in der nötigen Qualität durchführen können, ist die Eingabe der Noten auch nach diesem Stichtag möglich; weitere Informationen dazu folgen auf www.dblap2.ch. Bei der schulisch organisierten Grundbildung besteht die betriebliche Erfahrungsnote aus dem Kompetenznachweis im Rahmen der integrierten Praxisteile, aus 2 ALS und 1 PE oder 1 ÜK-KN.
Die SKKAB hat beim zuständigen Gremium einen Antrag gestellt. Die Eingabe wird von einer Experten-gruppe der Kantone geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. Der Entscheid des SBFI sollte bis Ende April 2020 vorliegen.
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Die SKKAB ist überzeugt, dass die umfassenden und differenzierten Erfahrungsnoten aus allen drei Lernorten in Kombination mit den bereits absolvierten Prüfungsteilen eine valide Grundlage für das Qualifikationsverfahren 2020 bilden. Die betriebliche Erfahrungsnote umfasst die Bewertung von betrieblichen Leistungen im Sinne von praktischen Arbeiten. Den Lernenden darf aufgrund der aktuellen Situation kein Nachteil für ihren Berufseinstieg entstehen. Sie haben ihre Ausbildung erfolgreich absolviert und sich in ihren Ausbildungsbetrieben bewährt.
Vorgezogene Prüfungen
Im Rahmen der Behandlung des Antrages der SKKAB wird im Dialog mit den Verbundpartnern entschieden, ob bei vorgezogenen Prüfungen ebenfalls die Erfahrungsnoten angerechnet oder ob diese Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Berufsmaturitätsprüfungen
Bis spätestens Anfang Mai wollen sich die kantonalen Erziehungsdirektionen auf ein koordiniertes Vorgehen einigen.
Qualifikationsverfahren für Erwachsene, Repetentinnen und Repetenten
Die SKKAB hat weiter beantragt, für Personen, die ausserhalb eines geregelten Bildungsganges zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden (im Sinne von Art. 32 BBV) sowie für Repetentinnen und Repetenten reguläre Prüfungen durchzuführen, sobald es die Umstände erlauben.
Berufliche Grundbildung bewusst abschliessen
Die SKKAB ruft die Akteure der kaufmännischen Grundbildung auf, die Lernenden auf dem verbleibenden Weg bis zum Berufsabschluss zu motivieren und zu unterstützen. Die Vertiefung und Konsolidierung der erworbenen Kompetenzen sind wichtig im Hinblick auf die Arbeitsmarktfähigkeit.Aktuelle Informationen
Auf der Website: www.skkab.ch/aktuell der SKKAB informieren wir Sie aktuell über die weitere Entwicklung.
Bern, 15. April 2020
Koordinationsgruppe des SKKAB-Vorstandes
Quelle: Spedlogswiss